Rechtsanwalt Alexander Klemme — Strafverteidiger Alexander Klemme —

Ehe man tadelt, sollte man immer erst versuchen, ob man sich nicht entschuldigen kann.

Strafbefehl in Bielefeld und NRW

Rechtsanwalt Klemme hilft als Bielefelder Strafverteidiger auch im Strafbefehlsverfahren. Dieses ist ein sog. summarisches Strafverfahren, bei dem die Strafe ohne Hauptverhandlung und Urteil festgesetzt werden kann. Dabei muss die Schuld des Täters nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen, vielmehr reicht hier ein hinreichender Tatverdacht aus.

Insbesondere bei leichteren Delikten wie einfacher Diebstahl, Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahrt), Nötigung, Beleidigung, einfache Körperverletzung, etc. und vor allen Dingen bei Verkehrsstraftaten wie Trunkenheit im Verkehr, etc. wird oftmals ein Strafbefehlsverfahren in der Praxis der Staatsanwaltschaften und Gerichtsbarkeiten durchgeführt.

Dabei kann die Strafe bis zu 360 Tagessätze Geldstrafe, oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sein, wenn diese dabei zur Bewährung ausgesetzt wird und der Angeschuldigte auch einen Verteidiger, wie Rechtsanwalt Klemme, hat, so § 407 Abs. 2 StPO. Zudem kann dabei auch die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die jeweilige Staatsanwaltschaft beantragt nach Abschluss der Ermittlungen bei Gericht den Erlass eines Strafbefehls, welcher den gleichen Voraussetzungen wie eine Anklageschrift unterliegt.

Der Strafbefehl enthält per Gesetz (§ 409 StPO) folgende Inhalte:

  1. Die Angaben der Person des Angeklagten und etwaiger Nebenbeteiligter
  2. Den Namen des Verteidigers, soweit dieser sich aufgezeigt hat
  3. Die Bezeichnung der Tat, die dem Angeklagten zur Last gelegt wird
  4. Die Tatzeit
  5. Der Tatort
  6. Die Bezeichnung der gesetzlichen Merkmale der Tag mit den angewandten Strafvorschriften
  7. Die Beweismittel
  8. Die Festsetzung der Rechtsfolgen
  9. Die Rechtsmittelbelehrung

Sollte der Richter den Angeschuldigten für nicht hinreichend verdächtig erachten, so lehnt er den Erlass des Strafbefehls ab. Bei Bedenken hat der Richter einen Termin zur Hauptverhandlung anzuberaumen. Insbesondere bei Bedeutung der Sache, oder aber zur Aufklärung von Nebenumständen der Tat wird der Richter eine Hauptverhandlung für geboten und zweckmäßig erachten. Wenn der Richter keine Bedenken hat, erlässt er den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl in seiner Form und stellt ihn dem Angeklagten zu (§ 408 Abs. 2 u. 3 StPO).

Nun kommt Rechtsanwalt Klemme als Strafverteidiger für Sie ins Spiel. Denn der Strafbefehlsempfänger hat nun nach § 410 StPO die Möglichkeit, einen sog. Einspruch binnen zwei Wochen nach Zustellung direkt einzulegen. Die Fristwahrung ist dabei absolut zwingend zu beachten. Denn ein verspäteter Einspruch gilt als unzulässig und wird ohne Hauptverhandlung durch Beschluss verworfen.

Nach einem Einspruch durch Rechtsanwalt und Strafverteidiger Klemme aus Bielefeld wird durch den jeweiligen Richter dann doch ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Sollte der Angeklagte unentschuldigt nicht zur Hauptverhandlung erscheinen, und tritt auch Rechtsanwalt Klemme nicht für ihn als Strafverteidiger auf, so wird der Einspruch gegen den Strafbefehl durch Urteil verworfen.
Dann hilft nur noch das Rechtsmittel der Berufung gem. § 412 StPO.

Ganz wichtig zu beachten ist, dass bei Erlass des Urteils auf einen zulässigen Einspruch gegen einen Strafbefehl für den Angeklagten das Verbot der Schlechterstellung nicht gilt, wie § 411 Abs. 4 StPO extra vorgibt. Wer gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegt, geht damit natürlich das Risiko einer höheren Bestrafung ein. Andererseits kann mit Hilfe von Rechtsanwalt Klemme in der Hauptverhandlung die Sachlage und die jeweilige Begründung natürlich gut dem Richter vorgetragen werden, der dann auch zu einem Freispruch in Urteilsform kommen kann, welches dem Angeklagten auch die Kostenlast insgesamt nimmt.

Die genaue Überprüfung des Strafbefehls sollte daher unbedingt mit Rechtsanwalt Klemme als Strafverteidiger vor Ort in der Kanzlei Klemme in Bielefeld vorgenommen werden, um zu prüfen, ob man den Strafbefehl tatsächlich rechtskräftig werden lassen will, oder ob eine Rechtsmitteleinlegung doch sinnvoll ist.
24h - Notfalltelefonnummer

Schnelle Hilfe in Strafverteidgungs­notsachen (Bielefelder Hilfe):

(0521) 32 77 965


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